Die Spielregeln.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen OIDA (Medieninhaber: PPR Content Provider L.L.C., Office No. 272-301, Leader Real Estate LLC Building, Bur Dubai – Grand Souk, Dubai, UAE, UAE-Lizenz DED Licence No. 1565330, kurz „oida.“) und dir als nutzender Person („Mitglied“). Sie gelten in der jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn oida. ihnen schriftlich zustimmt.
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der oida.-Website (oida.ae), der oida.-iOS-App, des Stempelpass-Programms, der Klub-Mitgliedschaft sowie aller direkt zwischen Mitglied und oida. abgewickelten Veranstaltungen. Für Leistungen, die ausschließlich von Partnerbetrieben erbracht werden (z. B. Kaffee, Speisen, Eintritte), gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Partnerbetriebs.
§2 Vertragsschluss
- Mit der Anmeldung zur Warteliste erklärst du dich mit dem Empfang von Aktualisierungen zum Launch einverstanden — ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht hierdurch nicht.
- Der eigentliche Mitgliedsvertrag kommt zustande, sobald du in der App einen Tarif („Frei“, „Klub“, „Klub Plus“ oder „Founder“) auswählst und die Auswahl bestätigst. Bei kostenpflichtigen Tarifen folgt eine Bestätigungs-E-Mail.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert; eine Kopie dieser AGB ist jederzeit unter oida.ae/legal/agb.html abrufbar.
§3 Leistungsumfang
Die konkreten Leistungen je Tarif sind in §4 (Tarife & Preise), §5 (Heimat-Garantie), §6 (Konsul-Concierge), §7 (Stammtisch-Pass), §8 (Founder Cohort) und §13 (Stempelpass) geregelt. Ergänzend gilt:
- Auto-Pause (nur Klub/Klub Plus): wenn dein Gerät 14 zusammenhängende Tage außerhalb der Emirate ist, pausiert die Abrechnung automatisch und läuft bei Rückkehr weiter.
- Prioritäts-Zugang zu Events & Beta-Funktionen für zahlende Mitglieder.
Veränderlicher Funktionsumfang
Da sich oida. in der Gründerphase befindet, behalten wir uns vor, einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, zu ergänzen oder — bei sachlichem Grund (z. B. Wegfall eines Partners) — einzustellen, sofern der vertragstypische Kerncharakter unverändert bleibt. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.
§4 Tarife & Preise
oida. wird in drei Stufen angeboten. Alle Preise sind in AED, inklusive anwendbarer UAE-VAT, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
a) Frei (kostenlos)
- Stempelpass
- Event-RSVP (Anmeldung zu öffentlichen Veranstaltungen)
- Sackerl-Tausch
- Flaggen-Modus
- News-Briefings
b) Klub
- AED 199 pro Monat oder AED 1.990 pro Jahr
- Alle Frei-Funktionen plus Heimat-Garantie (§5), Konsul-Concierge (§6) und Zugang zu Stammtischen (§7)
c) Klub Plus
- AED 499 pro Monat oder AED 4.990 pro Jahr
- Alle Klub-Funktionen plus unbegrenzter Konsul-Concierge und Prioritäts-SLA
d) Founder Cohort — limitiert auf 500 Plätze
- AED 1.990 pro Jahr — lebenslang preisgebunden für die ersten 500 Mitglieder (Sitznummern 1–500)
- Nach Vergabe der 500 Plätze wird dieser Preis nicht mehr angeboten. Detaillierte Bedingungen siehe §8.
Die Abbuchung erfolgt über Moyasar. Wir behalten uns vor, Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen; bestehende Mitglieder werden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten informiert und erhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für Founder-Mitglieder gilt die Preisbindung nach §8.
§5 Heimat-Garantie
Klub- und Klub-Plus-Mitglieder erhalten monatlich eine garantierte
Cashback-Aufstockung in Höhe von mindestens AED 100,
sofern im selben Kalendermonat mindestens 4 verifizierte
Partner-Scans (qr_scans) erfolgt sind.
- Die Aufstockung wird zum Monatsende ermittelt und auf das hinterlegte Klub-Guthaben gutgeschrieben.
- Auszahlungszeitpunkt: innerhalb von 7 Werktagen nach Monatsende.
- Mitglieder ohne ausreichende Scan-Aktivität (weniger als 4 verifizierte Scans) haben für den betreffenden Monat keinen Anspruch auf die Aufstockung — die Garantie belohnt aktive Nutzung, nicht passive Mitgliedschaft.
- Der Aufstockungs-Pool ist Bestandteil der vereinnahmten Mitgliedsbeiträge. Bei Kündigung erlischt der Anspruch auf laufende Aufstockungen für nicht vollständig abgeschlossene Abrechnungsperioden.
- Cashback ist nicht bar auszahlbar; es kann ausschließlich im Klub-Netzwerk eingelöst werden (siehe §13).
§6 Konsul-Concierge
Der Konsul-Concierge ist ein Vermittlungs- und Übersetzungsdienst für alltägliche Anliegen deutschsprachiger Personen in den Emiraten (z. B. Behördentermine, Übersetzung amtlicher Schreiben, Empfehlungen).
a) Service-Level
- Klub: maximal 3 Anfragen pro Kalendermonat. Erstantwort innerhalb von 4 Werktagsstunden (Sonntag bis Donnerstag, Dubai-Zeit).
- Klub Plus: unbegrenzte Anfragen. Erstantwort innerhalb von 2 Werktagsstunden.
b) Was Konsul NICHT ist
- Konsul ist kein Notruf. In Notfällen wende dich an die örtlichen Behörden (UAE: 999 Polizei, 998 Ambulanz, 997 Feuerwehr).
- Konsul ist kein Ersatz für offizielle behördliche Stellen, Botschaften oder Konsulate Österreichs, Deutschlands oder der Schweiz.
- Wir treten nicht als rechtlicher Vertreter eines Mitglieds gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten auf. Wir vermitteln und übersetzen.
c) Garantie
oida. übernimmt keine Erfolgsgarantie. Das Ergebnis einer Konsul-Anfrage hängt regelmäßig vom Verhalten Dritter (Behörden, Partnerbetriebe, Dienstleister) ab und liegt außerhalb des Einflussbereichs von oida.
§7 Stammtisch-Pass
- Eingeladen werden Klub- und Klub-Plus-Mitglieder ab 30 Tagen ununterbrochener Mitgliedschaft.
- Stammtisch-Plätze sind nicht übertragbar und persönlich gebunden.
- Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Abmeldung wird der interne Trust-Wert des Mitglieds reduziert. Wiederholte No-Shows können zum Verlust der Stammtisch-Einladungen führen.
- Stammtische sind keine öffentlichen Veranstaltungen; Teilnahme nur nach Einladung über die App.
§8 Founder Cohort — lebenslange Preisbindung
- PPR Content Provider L.L.C. verpflichtet sich, den Founder-Preis von AED 1.990 pro Jahr für die ersten 500 Mitglieder (Sitznummern 1–500) für die Dauer ihrer ununterbrochenen Mitgliedschaft beizubehalten.
- Eine Kündigung oder eine vom Mitglied verursachte Unterbrechung der Mitgliedschaft beendet die Preisbindung. Bei späterer Wiederanmeldung gilt der dann reguläre Tarif; ein erneutes Aufrücken in die Founder Cohort ist ausgeschlossen.
- Die Preisbindung gilt auch bei künftigen Tarifrunden: Founder-Mitglieder erhalten automatisch alle künftigen Klub-Funktionen ohne Aufpreis auf Klub-Niveau. Für Funktionen auf Klub-Plus-Niveau kann ein gesondertes Upgrade angeboten werden.
- Die Anzahl ist strikt auf 500 Plätze limitiert. Sobald vergeben, wird der Founder-Preis dauerhaft nicht mehr angeboten.
- Founder-Plätze sind nicht übertragbar.
§9 Identitätsprüfung (verifizierter DACH-Bürger)
- Die Identitätsprüfung ist optional und erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds.
- Die Verifizierung läuft auf dem Gerät mittels Apple Vision Framework. Der Reisepass wird nicht an oida.-Server übertragen.
- Auf oida.-Servern werden ausschließlich folgende Daten gespeichert: Länderkennzeichnung (AT/DE/CH), SHA-256-Hash des MRZ-Strings, Ablaufdatum des Reisedokuments, Zeitstempel der Verifizierung.
- Es werden keine Passnummer, kein Passfoto, kein Name, kein Geburtsdatum und keine sonstigen biometrischen Daten übertragen oder gespeichert.
- Der SHA-256-Hash ist nicht reversibel. Er dient ausschließlich der Wiedererkennung im Falle einer erneuten Verifizierung.
- Die Verifizierung kann jederzeit widerrufen werden — entweder in der App unter „Profil → Verifizierung widerrufen“ oder per Aufruf von
POST /functions/v1/revoke_my_verification. Bei Widerruf werden alle vier gespeicherten Felder unwiderruflich gelöscht. - Details zur Verarbeitung siehe Datenschutzerklärung.
§10 30-tägige Testphase
Neue Mitglieder erhalten beim ersten Wechsel auf einen kostenpflichtigen Tarif (Klub oder Klub Plus) eine kostenfreie 30-Tage-Testphase. In dieser Phase wird kein Betrag abgebucht. Eine Karte kann hinterlegt werden — wir buchen jedoch erst nach Ablauf der Testphase und nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung („Mitgliedschaft fortsetzen“) ab.
§11 Laufzeit & Kündigung
- Der Klub- bzw. Klub-Plus-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit dem jeweils gewählten Abrechnungszyklus geschlossen.
- Monatsabo: monatlich kündbar zum Monatsende. Die Kündigung kann jederzeit in der App oder formlos an setup@dc1st.com erklärt werden.
- Jahresabo: kündbar zum Vertragsende (jeweils 12 Monate nach Abschluss). Eine anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten Jahresgebühr erfolgt nicht, außer bei nachweislicher Vertragsverletzung durch oida.
- oida. kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. wiederholter Verstoß gegen die Klub-Regeln, Betrugsversuch beim Stempelpass, missbräuchliche Nutzung von Konsul-Concierge) bleibt unberührt.
- Für Founder-Mitglieder gilt zusätzlich §8: Kündigung beendet die lebenslange Preisbindung.
§12 Widerrufs- und Erstattungs-Politik
Da der Vertragspartner ein UAE-Unternehmen ist, gilt grundsätzlich UAE-Recht. Gleichzeitig respektieren wir die zwingenden Verbraucherrechte deines Wohnsitzstaates:
Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU
Du hast das Recht, deine auf Abschluss eines kostenpflichtigen Klub-Abonnements gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Den Widerruf richtest du formlos an setup@dc1st.com. Bereits gezahlte Beträge werden binnen 14 Tagen mit gleicher Zahlungsart erstattet.
Du stimmst ausdrücklich zu und nimmst zur Kenntnis, dass du dein Widerrufsrecht verlierst, wenn die App-Funktionen auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden (§18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Außerhalb dieser gesetzlichen Frist — Kulanz-Politik
- Jahres-Abo: Erstattung des nicht genutzten Anteils pro rata bei Kündigung innerhalb der ersten 90 Tage.
- Monats-Abo: Keine Teilerstattung; Zugang bis Zyklusende bleibt aktiv.
- Doppelbuchungen oder technische Fehler werden in jedem Fall vollständig erstattet.
§13 Stempelpass & Klub-Guthaben
- Jeder erfolgreich gescannte Partner-QR-Code („Stempel“) wird im Profil gutgeschrieben.
- Pro 10 Stempel wird ein Klub-Guthaben in Höhe von 50 AED freigeschaltet.
- Das Klub-Guthaben stammt aus dem Klub-Topf von oida., nicht aus einer Marge oder einem Rabatt des jeweiligen Partnerbetriebs. Der Partner trägt keinerlei finanzielle Last.
- Klub-Guthaben kann nur innerhalb der App bei teilnehmenden Partnern eingelöst werden, ist nicht bar auszahlbar, nicht übertragbar und verfällt 12 Monate nach Freischaltung, sofern nicht eingelöst.
- Mehrfach-Scans desselben Partners am selben Tag zählen nur einmal. Der Scan-Vorgang dauert ca. 4 Sekunden und erfordert die Verifikation eines tagesaktuellen Partner-Codes.
- Bei nachweislichem Missbrauch (z. B. Selbst-Scan ohne tatsächlichen Besuch) behalten wir uns vor, betroffene Stempel und Guthaben zu stornieren und im Wiederholungsfall den Account zu sperren.
§14 Partner-Programm
- Cafés, Bars und Restaurants können sich kostenlos als Partner registrieren.
- Es fallen keine Setup-Gebühren, keine Provisionen und keine versteckten Kosten für Partnerbetriebe an.
- Partner erhalten einen tagesaktuellen QR-Code zum Stempel-Scan und eine optionale Listung in der Klub-Karte.
- oida. verpflichtet sich, keine Stempel-Aktionen gegen den ausdrücklichen Willen des Partners zu bewerben.
- Die Partnerschaft kann beidseitig mit 14 Tagen Frist beendet werden.
- Detaillierte Partner-Bedingungen finden sich unter oida.ae/partner bzw. werden separat per E-Mail vereinbart.
§15 Klub-Etikette
Wir behalten uns vor, Mitglieder ohne Erstattung auszuschließen, wenn sie wiederholt gegen die Klub-Etikette verstoßen — insbesondere bei Diskriminierung, aggressivem Verhalten gegenüber Partnern oder anderen Mitgliedern, oder bei missbräuchlicher Nutzung der App (Bot-Verhalten, Scraping, Reverse-Engineering).
§16 Haftung
- oida. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen — insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgefallene Veranstaltungen aufgrund eines Partner-Versagens — ist die Haftung ausgeschlossen.
- oida. haftet nicht für die Qualität, Verfügbarkeit oder Preisgestaltung der vom Partnerbetrieb erbrachten Leistungen.
§17 Höhere Gewalt
oida. ist von Leistungspflichten befreit, solange und soweit die Leistung durch Umstände unmöglich oder unzumutbar wird, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen — insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen, Pandemie-Lockdowns, Ausfall maßgeblicher Drittinfrastruktur (z. B. Supabase, Apple Push, Zahlungsdienstleister) und Cyberangriffe. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage an, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen.
§18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.
§19 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und in der App angekündigt. Widersprichst du nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei einem Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum Ablauf des bereits bezahlten Zyklus.
§20 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dubai Courts. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat — insbesondere Österreich (KSchG, FAGG), Deutschland (BGB §§ 312 ff.) und die Schweiz (OR Art. 40a ff.) — bleiben unberührt.
§21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§22 Kontakt
Letzte Aktualisierung: 2026-05-25